Kältetherapie
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag)
Definition:Behandlung mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen (in Eiswürfel getauchte bzw. mit Eiswürfeln gefüllte oder mit Salzwasser gefrorene Frottiertücher), tiefgekühlten Eis-/Gelbeuteln (in strapazierfähiger Plastikfolie eingeschweißte gelartige Silikatmasse), direkte Abreibung (Eismassage, Eiseinreibung), Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen.
Therapeutische Wirkung:
- Dämpfung von Entzündungen.
 - Herabsetzung der Nervenleitgeschwindigkeit mit Hemmung der Nozizeptoren.
 - Anregung der Aktivität der Muskelspindeln mit Muskeltonuserhöhung bei kurzzeitigem Kältereiz.
 - Minderung der Aktivität der Muskelspindeln mit Muskeltonussenkung bei länger dauerndem Kältereiz.
 
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- Schwellung, Reizung und/oder Entzündung, posttraumatisch, postoperativ, entzündlich.
 - Schmerzen.
 - Spastische Paresen (länger dauernder Kältereiz).
 - Schlaffe Paresen (kurzfristiger Kältereiz).
 
Therapieziel:
- Schmerzlinderung.
 - Muskeltonusregulation.
 - Minderung einer Schwellung, Reizung, Entzündung.
 
Leistungen:
- Aufbereitung bzw. Vorbereitung der Behandlung gemäß Applikationsform.
 - Behandlung eines Körperteils oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell aufgestellten Behandlungsplan mit der jeweiligen Applikationsform.
 - Überwachung des Patienten.
 
Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 10 Minuten.