Kompressionsbandagierung
(Definition laut VdAK-Rahmenvertrag)
Definition:Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende
 - lymphatische/lymphostatische Schwellungen
 - chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
 
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
- wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
 - wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
 - bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
 
Leistung:
- Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
 - Beratung des Patienten.